Dachförderung Sachsen
Was Ihnen 2026 in Sachsen für Dachdämmung und Dachsanierung zusteht: die bundesweiten Programme plus die Angebote Ihres Landes. Berechnen Sie Ihren Förderbetrag und holen Sie kostenlose Angebote aus Ihrer Region.
Förderung in Sachsen berechnen
Der Rechner nutzt die bundesweiten Sätze (BAFA / Steuerbonus). Landesprogramme kommen als Kredit oder Zuschuss obendrauf, siehe unten.
Förder-Rechner Dachdämmung
Schätzen Sie, wie viel Zuschuss (BAFA) oder Steuerbonus für Ihre Dämmung drin ist.
Unverbindliche Orientierung nach dem Stand 2026 (BEG-Einzelmaßnahmen bzw. § 35c EStG). Für die BAFA-Förderung ist ein Energie-Effizienz-Experte einzubinden, der U-Wert des Dachs muss ≤ 0,14 W/(m²K) erreichen. Ohne Gewähr.
Mögliche Förderung · Sachsen
bis 4.920 €
Aufsparrendämmung (inkl. Neueindeckung) · 120 m² · geschätzte Kosten 18.000 €–31.200 €
4.920 €
20 % auf max. 60.000 € förderfähige Kosten
4.920 €
20 % über 3 Jahre verteilt
BAFA-Zuschuss und Steuerbonus sind nicht kombinierbar, Sie wählen einen Weg.
Kostenlos: Betriebe & Energieberater aus Ihrer Region.
Bundesweit (gilt auch in Sachsen)
- BAFA-Zuschuss: 15 %, mit iSFP 20 % (bis 30.000 € bzw. 60.000 € förderfähig)
- Steuerbonus § 35c: 20 % über 3 Jahre (max. 40.000 €)
- KfW-Kredit 261 für Komplettsanierungen
Land Sachsen: SAB Sachsenkredit
Der SAB-Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“ fördert die energetische Sanierung inkl. Dachdämmung als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss (4–5 %), ergänzend zur Bundesförderung.
Zur offiziellen LandesstelleLandesprogramme ändern sich häufig. Angaben nach Recherchestand 2026, ohne Gewähr. Bitte vor der Antragstellung auf der offiziellen Seite prüfen. Verbindlich informieren außerdem die BAFA und die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Förderung in Sachsen
Welche Förderung gibt es in Sachsen für die Dachdämmung?+
In Sachsen gelten zunächst die bundesweiten Programme: 15 % BAFA-Zuschuss (mit iSFP 20 %) oder alternativ der Steuerbonus über § 35c EStG. Der SAB-Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“ fördert die energetische Sanierung inkl. Dachdämmung als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss (4–5 %), ergänzend zur Bundesförderung.
Kann ich Landesförderung und Bundesförderung kombinieren?+
Häufig ja: Landesprogramme (meist zinsgünstige Kredite oder Tilgungszuschüsse) sind in der Regel so gestaltet, dass sie zusätzlich zur Bundesförderung genutzt werden können, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Wichtig ist die richtige Reihenfolge, Anträge vor der Auftragsvergabe stellen.
Wird ein neues Dach ohne Dämmung gefördert?+
Nein. Gefördert wird die energetische Wirkung, also die Dämmung. Eine reine Neueindeckung ohne besseren Wärmeschutz ist weder auf Bundes- noch auf Landesebene förderfähig.