Photovoltaik-Förderung 2026: was Sie bekommen
Solar wird nicht per Zuschuss gefördert, sondern über 0 % Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung und die 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Berechnen Sie Ihren PV-Vorteil und holen Sie kostenlose Solar-Angebote aus Ihrer Region.

Was bringt mir die Solaranlage?
Schätzen Sie die einmalige 0-%-MwSt-Ersparnis und die über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für Ihre Anlagengröße.
PV-Förder-Rechner
Was bringt Ihre Solaranlage an 0-%-MwSt-Ersparnis und garantierter Einspeisevergütung?
Faustregel: ca. 5–6 m² Dachfläche pro kWp. Ein EFH-Dach trägt oft 8–12 kWp.
Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch deutlich, Sie kaufen weniger Strom zu.
Unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Einspeisevergütung 7,78 ct/kWh (Überschuss ≤ 10 kWp), 20 Jahre garantiert; danach sinkende Sätze für Neuanlagen. Ertrag ca. 950 kWh/kWp. Ohne Gewähr.
PV-Vorteil
8.200 €
0-%-MwSt-Ersparnis + 20 Jahre Einspeisung · 8 kWp
2.280 €
gespart ggü. 19 % auf ~12.000 € Anlagenpreis
296 € / Jahr
7,78 ct/kWh · 3.800 kWh eingespeist · 20 J. garantiert
Dazu kommt die Ersparnis durch selbst genutzten Strom, die ist meist der größte Hebel und hängt von Ihrem Verbrauch ab.
Kostenlos: Solarbetriebe aus Ihrer Region.
Vier Vorteile statt Zuschuss
Einen klassischen Zuschuss gibt es für die Anlage nicht. Diese vier Bausteine machen Photovoltaik trotzdem attraktiv.
0 % Mehrwertsteuer
Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz: Auf Kauf und Installation einer PV-Anlage (bis 30 kWp) samt Speicher fallen 0 % MwSt an. Das senkt die Anschaffung sofort um rund 19 %, bei einer 8-kWp-Anlage schnell über 2.000 €.
Steuerbefreiung
Einnahmen und Entnahmen aus kleinen PV-Anlagen (bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit, max. 100 kWp je Person) sind einkommensteuerfrei. Sie müssen für die Anlage in der Regel keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr abgeben.
EEG-Einspeisevergütung
Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde zahlt der Netzbetreiber eine gesetzlich garantierte Vergütung, aktuell rund 7,8 ct/kWh bei Überschusseinspeisung (bis 10 kWp), über 20 Jahre fest. Volleinspeisung wird mit rund 12,3 ct/kWh höher vergütet.
KfW 270
Einen direkten Bundeszuschuss für die Anlage selbst gibt es nicht. Wer finanzieren möchte, nutzt den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 für Photovoltaik und Speicher. Manche Länder und Kommunen fördern zusätzlich den Batteriespeicher.
Neu: das Solarspitzengesetz
Für neue Anlagen gibt es bei negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung mehr (diese Stunden werden hinten an die 20 Jahre angehängt), und neue Anlagen sollen steuerbar sein. Kleine Neuanlagen ohne intelligentes Messsystem dürfen vorübergehend nur bis 60 % ihrer Leistung einspeisen. Ein Fachbetrieb richtet das passend ein, am Eigenverbrauch und an der Wirtschaftlichkeit ändert das für die meisten Haushalte wenig.
Speicher & Länder-Programme
Der Batteriespeicher profitiert vom Nullsteuersatz. Einen Bundeszuschuss gibt es nicht, aber einzelne Länder und Städte fördern Speicher gezielt. Welche Programme in Ihrer Region gelten, zeigt die Förder-Übersicht.
Solar bei der Dachsanierung
Wird das Dach ohnehin neu gedeckt, lohnt sich Indach-PV und die Kombination mit einer förderfähigen Dämmung. Rechnen Sie die Anlage im PV-Kostenrechner und die Dämm-Förderung im Förder-Rechner.
Häufige Fragen zur PV-Förderung
Wird Photovoltaik 2026 gefördert?+
Ja, allerdings nicht per klassischem Zuschuss. Die Förderung besteht aus 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Montage, der Einkommensteuerbefreiung für kleine Anlagen, der 20 Jahre garantierten EEG-Einspeisevergütung und einem zinsgünstigen KfW-Kredit (270). Einzelne Kommunen zahlen zusätzlich einen Speicher-Zuschuss.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?+
Für neue Anlagen mit Überschusseinspeisung liegt sie bei rund 7,8 ct/kWh für den Anteil bis 10 kWp und rund 6,7 ct/kWh für den Anteil darüber (gültig bis 31.07.2026). Bei Volleinspeisung ist der Satz deutlich höher (rund 12,3 ct/kWh bis 10 kWp). Der Satz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre fest; danach sinkt er halbjährlich um 1 % für spätere Neuanlagen.
Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung, was lohnt sich?+
Meist die Überschusseinspeisung: Sie verbrauchen möglichst viel Solarstrom selbst (das spart teuren Netzstrom) und speisen nur den Rest ein. Volleinspeisung mit ihrem höheren Satz lohnt sich vor allem, wenn Sie den Strom kaum selbst nutzen können. Der Rechner oben zeigt beide Varianten.
Gibt es einen Zuschuss für den Stromspeicher?+
Auf Bundesebene nein. Der Speicher profitiert aber vom Nullsteuersatz (0 % MwSt). Einzelne Bundesländer und Städte fördern Batteriespeicher mit eigenen Programmen, das ändert sich häufig, ein Blick auf die Seite Ihres Landes oder Ihrer Kommune lohnt sich.
Was hat sich durch das Solarspitzengesetz geändert?+
Für neue Anlagen gibt es in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung mehr; diese Zeiten werden hinten an die 20 Jahre angehängt. Zudem sollen neue Anlagen steuerbar sein. Kleine Neuanlagen ohne intelligentes Messsystem dürfen vorübergehend nur bis 60 % ihrer Leistung einspeisen. Ein Fachbetrieb richtet das passend ein.
Wird Indach-Photovoltaik (Solardach) gefördert?+
Für den Solarstrom-Teil gelten dieselben Vorteile (0 % MwSt, Einspeisevergütung) wie bei der Aufdach-Anlage. Wird zusätzlich das Dach gedämmt, ist dieser Dämmanteil über die BAFA bzw. den Steuerbonus förderfähig. Indach lohnt sich besonders, wenn das Dach ohnehin neu eingedeckt wird.
Verbindliche Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur (Einspeisevergütung) und die KfW. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.